AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Only One Festival
Stand: Juni 2026
1. Veranstalter
Veranstalter des Only One Festival ist:
NOBNDRS, Benjamin Bruns
Haldenbergerstr. 31
86956 Schongau
Deutschland
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung von Tickets für das Only One Festival sowie für den Besuch der Veranstaltung.
Mit dem Erwerb eines Tickets und/oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Käufer bzw. Besucher diese AGB sowie die vor Ort geltende Haus- und Geländeordnung an.
Das Only One Festival findet am 12. September 2026 auf dem Veranstaltungsgelände Am Seehäusl / Engelsrieder See, Seehäusl 4, 86935 Rott, Deutschland statt.
3. Vertragsschluss und Ticketkauf
Der Verkauf der Tickets erfolgt über den offiziellen Ticketshop.
Die Darstellung von Tickets im Ticketshop stellt noch kein verbindliches Angebot des Veranstalters dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Kauf abzugeben. Der Kunde gibt sein Angebot durch Abschluss des Bestellvorgangs im Ticketshop ab. Der Vertrag kommt erst mit Bestätigung der Bestellung durch den Ticketdienstleister zustande.
Der Ticketkäufer ist verpflichtet, bei der Bestellung vollständige und richtige Angaben zu machen. Der Veranstalter ist berechtigt, offensichtlich fehlerhafte Bestellungen oder Bestellungen bei Missbrauchsverdacht zu stornieren.
4. Preise, Gebühren und Zahlung
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils anwendbaren gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
Zusätzlich zum Ticketpreis können Service-, System-, Zahlungs- oder Vorverkaufsgebühren des Ticketdienstleisters anfallen. Diese Gebühren werden im Bestellprozess ausgewiesen.
Die Zahlung erfolgt über die im Ticketshop angebotenen Zahlungsarten. Für die Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Ticketdienstleisters und Zahlungsanbieters.
5. Kein Widerrufsrecht / Rückgabe von Tickets
Bei Tickets für Veranstaltungen mit festem Termin besteht gemäß den gesetzlichen Regelungen grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Eine Rückgabe, Stornierung oder Erstattung von Tickets ist daher ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Dies gilt auch dann, wenn der Käufer die Veranstaltung nicht besuchen kann.
6. Weitergabe und Weiterverkauf von Tickets
Die private Weitergabe von Tickets ist grundsätzlich zulässig, sofern das Ticket nicht personalisiert oder ausdrücklich als nicht übertragbar gekennzeichnet ist.
Nicht gestattet ist insbesondere:
- der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets,
- der Verkauf von Tickets zu einem höheren Preis als dem ursprünglichen Ticketpreis einschließlich ausgewiesener Gebühren,
- der Verkauf über nicht autorisierte Drittplattformen oder Ticketbörsen,
- die Nutzung von Tickets im Zusammenhang mit nicht autorisierten Gewinnspielen, Werbeaktionen, Reisepaketen oder sonstigen kommerziellen Angeboten,
- die Weitergabe an Personen, gegen die ein Hausverbot besteht oder bei denen ein Ausschlussgrund bekannt ist.
Bei Verstoß gegen diese Regelungen ist der Veranstalter berechtigt, betroffene Tickets zu sperren, den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern oder Besucher vom Gelände zu verweisen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
Bei Verlust eines Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz.
7. Einlass und Zutritt zum Veranstaltungsgelände
Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Jedes Ticket berechtigt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, eine Person zum einmaligen Einlass.
Nach dem erstmaligen Scan verliert das Ticket seine Gültigkeit. Eine mehrfache Nutzung oder Vervielfältigung des Tickets ist nicht zulässig.
Ein Wiedereinlass nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Veranstalter bzw. das von ihm beauftragte Personal ist berechtigt, beim Einlass Sicherheitskontrollen durchzuführen. Dies kann insbesondere Taschenkontrollen und Kontrollen mitgeführter Gegenstände umfassen. Besucher erklären sich mit diesen Kontrollen einverstanden.
Der Veranstalter kann den Einlass aus wichtigem Grund verweigern. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- fehlendem oder ungültigem Ticket,
- offensichtlicher starker Alkoholisierung oder Beeinflussung durch Betäubungsmittel,
- Mitführen verbotener Gegenstände,
- aggressivem, diskriminierendem, rassistischem, sexistischem, homophobem oder menschenverachtendem Verhalten,
- Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen,
- Missachtung von Anweisungen des Sicherheits- oder Ordnungspersonals.
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.
8. Jugendschutz
Für den Besuch der Veranstaltung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Das Only One Festival ist eine Veranstaltung ab 18 Jahren.
Der Veranstalter ist berechtigt, beim Einlass eine Alterskontrolle durchzuführen. Besucher müssen ein gültiges amtliches Ausweisdokument mitführen. Kann das erforderliche Alter nicht nachgewiesen werden, kann der Zutritt verweigert werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht.
9. Verbotene Gegenstände
Das Mitführen folgender Gegenstände ist auf dem Veranstaltungsgelände untersagt:
- Waffen aller Art sowie waffenähnliche Gegenstände,
- pyrotechnische Gegenstände, Feuerwerkskörper, Fackeln, Wunderkerzen und ähnliche Gegenstände,
- Glasflaschen, Glasbehälter, Dosen, Kanister und sonstige gefährliche Behältnisse,
- illegale Drogen, Betäubungsmittel, K.-o.-Tropfen und vergleichbare Substanzen,
- Reizgas, Pfefferspray, Tierabwehrspray und vergleichbare Gegenstände,
- Drohnen und sonstige unbemannte Fluggeräte,
- Laserpointer, Megafone, Vuvuzelas und sonstige störende Lärmquellen,
- Tiere, mit Ausnahme gesetzlich zulässiger Assistenzhunde,
- sperrige Gegenstände, große Taschen oder Rucksäcke, soweit vor Ort nicht anders erlaubt,
- kommerzielle, politische oder religiöse Werbemittel, Banner, Schilder oder Flyer ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters,
- sonstige Gegenstände, die nach Einschätzung des Veranstalters oder des Sicherheitspersonals eine Gefahr für Besucher, Künstler, Personal oder den Veranstaltungsablauf darstellen können.
Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, verbotene Gegenstände zurückzuweisen, vorübergehend zu verwahren oder, soweit erforderlich, einzuziehen. Bei Verstößen kann der Zutritt verweigert oder ein Verweis vom Veranstaltungsgelände ausgesprochen werden. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.
10. Hausrecht und Verhalten auf dem Gelände
Das Hausrecht wird durch den Veranstalter und das von ihm eingesetzte Personal ausgeübt. Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes, des Ordnungsdienstes, der Sanitätskräfte sowie sonstiger beauftragter Personen ist jederzeit Folge zu leisten.
Besuchern ist insbesondere untersagt:
- andere Besucher, Künstler, Personal oder Dritte zu gefährden, zu belästigen oder anzugreifen,
- Gegenstände auf Bühnen, in Publikumsbereiche oder auf andere Personen zu werfen,
- Absperrungen zu überwinden oder nicht freigegebene Bereiche zu betreten,
- auf Bühnen, Traversen, Zäune, Bäume, Bauwerke oder technische Anlagen zu klettern,
- Anlagen, Einrichtungen, Dekorationen oder Naturflächen zu beschädigen, zu beschmutzen oder zu verändern,
- außerhalb der vorgesehenen Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,
- ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters Waren zu verkaufen, Werbung zu betreiben oder Marketingaktionen durchzuführen.
Bei Verstößen kann der Veranstalter Besucher vom Gelände verweisen und ein Hausverbot aussprechen. Das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit. Eine Erstattung des Ticketpreises erfolgt nicht.
11. Programmänderungen, Künstlerausfall und Ablauf
Der Veranstalter bemüht sich, das angekündigte Programm wie geplant durchzuführen. Änderungen im Ablauf, bei Spielzeiten, Bühnen, Künstlern oder einzelnen Programmpunkten bleiben jedoch vorbehalten.
Der Ausfall, die Verspätung oder Änderung einzelner Künstler oder Programmpunkte berechtigt nicht zur Rückgabe des Tickets oder zur Minderung des Ticketpreises, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
Aktuelle Informationen zum Ablauf werden, soweit möglich, über die Website, Social-Media-Kanäle oder vor Ort bekanntgegeben.
12. Absage, Verlegung, Abbruch und höhere Gewalt
Wird die Veranstaltung vor Beginn durch den Veranstalter abgesagt, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen und der Bedingungen des Ticketdienstleisters. Service-, System-, Zahlungs- oder Vorverkaufsgebühren können hiervon ausgenommen sein, soweit dies rechtlich zulässig ist und im Bestellprozess entsprechend ausgewiesen wurde.
Bei einer Verlegung der Veranstaltung behalten Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit für den Ersatztermin, sofern nichts anderes kommuniziert wird. Weitere Informationen zu einer etwaigen Rückabwicklung oder Erstattung werden in diesem Fall über die offiziellen Kommunikationskanäle des Veranstalters und/oder den Ticketdienstleister bekanntgegeben.
Findet die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, gerichtlicher Entscheidung, Unwetter, Sicherheitsrisiken, Krankheit, technischer Störungen oder sonstiger vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände nicht oder nur teilweise statt, gelten die gesetzlichen Regelungen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Das Festival findet grundsätzlich auch bei wechselnder Witterung statt. Bei Gefahr für Leben, Körper oder Gesundheit von Besuchern, Künstlern oder Personal ist der Veranstalter berechtigt und verpflichtet, die Veranstaltung zu unterbrechen, abzubrechen, zu räumen oder vorzeitig zu beenden. Bei einem Abbruch oder einer Unterbrechung nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung des Ticketpreises, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
13. Lautstärke und Gesundheitsschutz
Besuchern ist bewusst, dass bei Musikveranstaltungen hohe Lautstärken auftreten können und insbesondere in der Nähe von Lautsprechern die Gefahr von Hörschäden besteht.
Der Veranstalter empfiehlt, geeigneten Gehörschutz zu verwenden und den Aufenthalt in besonders lauten Bereichen an das eigene Wohlbefinden anzupassen.
Besucher nehmen zur Kenntnis, dass das Veranstaltungsgelände insbesondere im Außenbereich unebene Flächen, Naturboden, Stufen, Kabelbrücken oder andere Stolperstellen aufweisen kann. Es wird empfohlen, geeignetes Schuhwerk zu tragen und auf die Umgebung zu achten.
14. Foto-, Film- und Tonaufnahmen durch Besucher
Foto- und Videoaufnahmen mit Smartphones oder kleinen Kameras für den privaten Gebrauch sind grundsätzlich erlaubt, sofern dadurch keine Rechte Dritter verletzt und keine anderen Besucher gestört werden.
Nicht gestattet sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters:
- professionelle Foto-, Film- oder Tonaufnahmen,
- Aufnahmen mit professioneller Ausrüstung,
- Live-Streams,
- die kommerzielle Nutzung von Aufnahmen,
- Aufnahmen in nicht öffentlichen Bereichen,
- Aufnahmen, die Persönlichkeitsrechte anderer Besucher verletzen.
Der Veranstalter kann im Einzelfall das Fotografieren, Filmen oder Aufnehmen untersagen.
15. Foto-, Film- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter
Im Rahmen der Veranstaltung können durch den Veranstalter sowie durch beauftragte Fotografen, Filmteams, Agenturen oder sonstige Dienstleister Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt werden.
Diese Aufnahmen können zur Dokumentation, Berichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Bewerbung der Veranstaltung und zukünftiger Veranstaltungen verwendet werden. Die Nutzung kann insbesondere auf der Website des Veranstalters, in Pressemitteilungen, Aftermovies, Newslettern sowie auf Social-Media-Kanälen wie Instagram, TikTok, Facebook, YouTube und LinkedIn erfolgen.
Dies betrifft insbesondere Übersichts-, Bühnen-, Stimmungs-, Publikums- und Veranstaltungsaufnahmen, bei denen einzelne Besucher nicht gezielt als Hauptmotiv herausgestellt werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, soweit einschlägig, auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters.
Eine hervorgehobene werbliche Nutzung einzelner Besucher, bei der die betreffende Person erkennbar im Mittelpunkt steht, erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung, soweit keine gesetzliche Erlaubnis eingreift.
Besucher können sich bei Fragen oder Einwänden während der Veranstaltung an das Team vor Ort oder nachträglich an den Veranstalter wenden.
16. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters unter:
https://only-one-festival.de/datenschutz/
Soweit im Rahmen des Ticketkaufs personenbezogene Daten durch einen Ticketdienstleister verarbeitet werden, gelten ergänzend dessen Datenschutzbestimmungen.
17. Parken und Anreise
Das Parken ist ausschließlich auf dafür ausgewiesenen Parkflächen gestattet. Eine Bewachung abgestellter Fahrzeuge erfolgt nicht. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Fahrzeugen oder darin befindlichen Gegenständen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Das Campen auf Parkflächen oder in sonstigen nicht freigegebenen Bereichen ist untersagt.
Weitere Informationen zur Anreise, Parkmöglichkeiten und etwaigen Gebühren werden vor der Veranstaltung über die Website oder die offiziellen Kommunikationskanäle bekanntgegeben.
18. Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für mitgebrachte Gegenstände, Garderobe, Wertgegenstände, Fahrzeuge oder sonstige persönliche Sachen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
19. Verbraucherstreitbeilegung
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
20. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies erforderlich und rechtlich zulässig ist. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Ticketkaufs gültige Fassung.